Impressum & AGB
Angaben gemäß § 5 DDG
Joshua Lux Innenarchitektur
Inhaber: Joshua Lux
Taunusstraße 14
65183 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 94583900
Mail: hello@joshualux.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE298670024
Verantwortlich für den Inhalt: Joshua Lux, Anschrift wie oben
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Innenarchitekt (baugewerblich)
Verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen in die Architektenliste der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Mitglieds-Nr. (AKH) 21880.
Mitglied im bdia, Bund deutscher Innenarchitekten.
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bierstadter Straße 2 • 65189 Wiesbaden
www.akh.de
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ ergibt sich aus der Eintragung in die Architektenliste der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (Bundesrepublik Deutschland). Herr Lux unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG) vom 30.11.2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2025, insbesondere den Berufspflichten aus § 17 HASG. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.akh.de – HASG (PDF)
Berufshaftpflichtversicherung
Angabe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Europa
Verbraucherstreitbeilegung
Hinweis gemäß § 36 VSBG: Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Innenarchitekten- und Beraterleistungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Architekten- und Innenarchitektenleistungen zwischen Joshua Lux Innenarchitektur (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen (§ 305b BGB) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand der Leistungen sind Planungs-, Beratungs- und ggf. Bauleitungsleistungen des Auftragnehmers.
- Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebote sind freibleibend, insbesondere wenn sie auf Schätzungen beruhen.
- Vergütung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – nach Stunden- oder Tagessätzen gemäß Nachweis.
- Der Auftraggeber versichert, berechtigt zu sein, den Auftrag zu erteilen. Eine gesamtschuldnerische Haftung „in jedem Fall“ wird ausgeschlossen.
- Unvorhersehbare, aber notwendige Zusatzleistungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt und nach Aufwand abgerechnet werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
- Verzögert der Auftraggeber die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
- Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung wird gesondert nach Zeitaufwand vergütet.
§ 4 Leistungsänderungen / Nachträge
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
- Sie werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach den vereinbarten Stundensätzen oder gemäß gesonderter Honorarvereinbarung abgerechnet.
- Auch kleinere Anpassungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen.
§ 5 Vergütung / Honorar
- Das Honorar richtet sich nach der HOAI, nach vereinbarten Stundensätzen oder Tagessätzen.
- Nebenkosten (Reisen, Drucke, Modelle, Visualisierungen) sind gesondert zu vergüten.
- Abschlagszahlungen sind nach § 632a BGB zulässig.
- Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung des Honorars an gestiegene Kosten verlangen (Indexierung).
§ 6 Terminabsprachen
- Terminangaben beruhen auf Absprache.
- Kann ein Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Ausfallpauschale zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Wartezeiten von mehr als 15 Minuten, die die Leistungserbringung verhindern, werden als Arbeitszeit berechnet.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Infrastruktur, Materiallieferungen, Krankheit) entstehen keine Ersatzansprüche.
§ 7 Widerrufsrecht (nur Verbraucher, Fernabsatz)
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 BGB).
- Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.
- Der Widerruf ist durch eindeutige Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
- Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, schuldet er Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen.
§ 8 Ausführungsvorbehalt
Der Auftragnehmer darf Leistungen abbrechen, wenn sie ihm aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Sicherheitsrisiken, Zahlungsverzug, unzumutbares Verhalten des Auftraggebers, höhere Gewalt) nicht mehr zugemutet werden können.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
- Alle Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Renderings und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf das vereinbarte Projekt.
- Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
- Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über.
- Der Auftragnehmer darf seine Werke zu Referenz- und Präsentationszwecken verwenden, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Die Haftung ist auf die Höhe der vereinbarten Honorarsumme bzw. die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
- Für Verlust/Diebstahl überlassener Schlüssel oder Schließmedien haftet der Auftragnehmer maximal bis 250 EUR.
- Haftungsausschlüsse bei Verwendung bauseitig gestellter Materialien bleiben bestehen.
§ 11 Kündigung
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB).
- Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
- Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 40 % angesetzt; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer Ersparnis vorbehalten.
§ 12 Abnahme
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Frist von 14 Tagen ab Mitteilung der Fertigstellung zur Abnahme ein.
- Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch oder rügt er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 BGB, Abnahmefiktion).
§ 13 Drittunternehmer
Der Auftragnehmer darf in Sonderfällen Drittunternehmen beauftragen. Dies hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
§ 14 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
- Nach Ablauf der Frist tritt Verzug ohne Mahnung ein. Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen einzustellen, bis die Zahlung erfolgt ist.
- Der Auftragnehmer kann fällige Forderungen an die Creditreform e. V. oder ein gleichwertiges Inkassounternehmen abtreten.
§ 15 Währung
Alle Preise verstehen sich in Euro.
§ 16 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Garantie wird nicht übernommen.
§ 17 Gerichtsstand / Streitbeilegung
- Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Wiesbaden.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Hinweis gem. § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.